Energieausweis von Immobilien


Der Eigentümer des Gebäudes oder seiner Grundstückseinheiten muss:

  • vor dem Verkauf, der Vermietung, der Vermietung/dem Leasing eines Gebäudes oder seiner Immobilieneinheiten einen Energieausweis einholen 
  • dem Käufer, Leasingnehmer einen Energieausweis oder eine Kopie davon vorlegen,
  • Vorlage des Energieausweises bei einem potentiellen Käufer, Leasingnehmer 
  • die Energieeffizienzklasse des Gebäudes oder seiner Immobilieneinheit in einer in den Medien veröffentlichten Verkaufsanzeige anzugeben, ein Gebäude oder seine Immobilieneinheiten zu vermieten oder zu verpachten

Die Energieklasse wird als Referenzklimadaten dargestellt und ist ein Indikator für:

  • spezifischer jährlicher Heizenergiebedarf für Referenzklimadaten und das vom Algorithmus vorgeschriebene Raumnutzungs- und Betriebsregime technischer Systeme,
  • spezifische jährliche Primärenergie für Referenzklimadaten und das vom Algorithmus vorgeschriebene Raumnutzungs- und Betriebsregime technischer Systeme, das in Wohngebäuden Energie für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung/Klimatisierung (Lüftung/Klimatisierung wird berücksichtigt, wenn sie vorhanden ist und nur durch Heizung) und in Nichtwohngebäuden Energie für Beleuchtung und Energie der thermotechnischen Systeme umfasst, die in der Methodik in Tabelle 5.18 (Definierte technische Systeme zur Berechnung der Primärenergie für Referenzklimadaten für bestimmte Gebäudetypen) für eine bestimmte Art von Nichtwohngebäuden (Bürogebäude, Bildungsgebäude, Krankenhäuser, Hotels und Restaurants, Sporthallen, Lagerhäuser, andere Nichtwohngebäude) angegeben sind;


Wohn- und Nichtwohngebäude werden nach der Energieskala von A+ bis G in acht Energieklassen eingeteilt, wobei A+ die energieeffizienteste und G die am wenigsten energieeffiziente Energieklasse angibt.
Unsere Zertifizierer können eine Zertifizierung einer Liegenschaft oder ihrer Liegenschaftseinheit durchführen und innerhalb einer angemessenen Zeit einen Energieausweis erstellen.